Genehmigung von Plakatierungen
Antrag für die Genehmigung von Plakatierungen (max. DIN A1) entlang der Straßen innerhalb des Stadtgebietes/ausschließlich vorübergehend
gemäß Satzung über Sondernutzungen an öffentlichen Straßen, Wegen und auf öffentlichen Plätzen
Bei Rückfragen:
Frau Melanie Reiss
Rathaus, Zimmer 123 // 1. OG
Aarstraße 150
65232 Taunusstein
Telefon: 06128 241-399
Telefax: 06128 241-0
E-Mail: melanie.reiss@taunusstein.de
Das kulturelle Leben in Hessen zeichnet sich durch eine vielfältige Veranstaltungskultur aus. Konzerte, Lesungen, Ausstellungen, Aufführungen sind in Hessen Teil der kulturellen Vielfalt.
Die städtischen Richtlinien bestimmen, wie und wo die Plakatierung, die Veranstaltungswerbung, angebracht werden darf. Diese Richtlinien verfolgen 2 Ziele: Sie sollen den Bedürfnissen der Kulturveranstalter gerecht werden und das Stadt- und Straßenbild erhalten aber auch verbessern.
Folgendes gilt es zu beachten:
- Das Anbringen von Plakaten im öffentlichen Straßenraum ist genehmigungspflichtig.
- Im Stadtgebiet Taunusstein dürfen maximal 25 Plakate aufgestellt werden.
- Plakatiert werden darf frühestens vier Wochen vor Veranstaltungsbeginn.
Sie können Ihren Antrag auf eine Genehmigung der Plakatierung direkt hier online vornehmen.